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Über Freihandverkauf Praxis

Diese Website befasst sich mit der Gerichtspraxis zum Freihandverkauf im SchKG (insbesondere Art. 130, Art. 143b, Art. 256 SchKG).

Im Vordergrund steht die bundesgerichtliche Rechtsprechung (BGE und BGer). Da das Bundesgericht seit Anfang 2000 sämtliche Entscheide online zugänglich macht, werden nur Entscheide (auch kantonale) aufgeführt, welche seit 1. Januar 2000 ergangen sind.

Eigene Meinungsäusserungen des Verfassers werden als kurze Kommentare angefügt, wo dies angebracht erscheint.

Jedem Artikel ist eine Inhaltsübersicht vorangestellt. Mit Anklicken eines Untertitels gelangen Sie direkt zur entsprechenden Passage des Textes.

Sie haben die Möglichkeit, den Text je Gesetzesartikel als pdf-Datei auszudrucken (Funktion oben rechts).

Mit der Lupe können Sie im gesamten Inhalt der Website nach Entscheiden oder Begriffen suchen. Das Suchergebnis wird je Artikel angezeigt. Im Text zum jeweiligen Artikel wird der Suchbegriff  farbig gekennzeichnet.

Wo Entscheide nicht online verfügbar sind, sind (mit wenigen Ausnahmen) pdf-Dateien verlinkt. Den betreffenden Verlagen sei bestens für ihre entsprechende Zustimmung gedankt.

Neue bzw. weitere Entscheide werden periodisch nachgetragen. Sie haben die Möglichkeit per Push-E-Mail auf Ergänzungen hingewiesen zu werden.

Anregungen und Hinweise zur Website sowie die Zustellung von aktuellen oder nicht publizierten Entscheiden nimmt der Verfasser gerne entgegen und bedankt sich dafür im Voraus. Franco Lorandi.

Zitiervorschlag: Lorandi, Freihandverkauf-Praxis, Art. 256 SchKG Kom. 3